Hier sehen Sie die Bankverbindung(en) unseres Ordens:
Bankverbindung für Zuwendungen
Zweiter Orden der Tempelritter
IBAN DE59 1001 1001 2129 6604 27
BIC NTSBDEB1XXX
Wichtige Informationen:
Grundlegend dürfen Spenden/Zuwendungen von jedem angenommen werden. Nach § 516 BGB ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, eine Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Zuwendung im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz oder im Sinne des § 9 Körperschaftsteuergesetz.
Der zweite Orden der Tempelritter existiert als global agierende internationale Vereinigung und nicht als lokaler, nationaler Verein oder Firma. Es ist daher weder nach deutschem noch nach irgendeinem sonstigen nationalen Recht möglich Spendenbescheinigungen auszustellen. Hierzu müsste die Gemeinnützigkeit mit einem sog. Freistellungsbescheid durch die Finanzbehörde bescheinigt werden. Ein solcher Freistellungsbescheid liegt aktuell nicht vor.
Wir sind über jegliche Zuwendung/Spende/Schenkung dankbar, diesbezüglich erwarten wir jedoch insbesondere, dass diese völlig freiwillig erfolgt und hiermit keinerlei direkte oder indirekte Gegenleistungen oder Erwartungen, inklusive Steuervorteile verbunden werden.
Mit der Umwandlung in eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft wird sich die Bankverbindung ändern!