Die Weiterentwicklung des Ordens – Teil 1

Nachdem der Orden bislang in einem sehr überschaubaren Umfang existierte, ist nun der grobe Rahmen zur Weiterentwicklung ausgearbeitet. Wir schaffen somit Transparenz und Rechtssicherheit.

Was ist geplant?

Zunächst ist vorgesehen, dem Orden ein rechtlich sicheres Fundament zu geben, was sich zunächst sehr schwierig darstellte. Denn weder das deutsche, noch das europäische Recht kennt grenzübergreifende Vereine oder sonstige Personenvereinigungen. Doch gerade das sollte möglich sein, eine einzige, zentrale und vor allem grenzübergreifende Struktur. Nach längeren Überlegungen fiel die Entscheidung auf eine gemeinnützige Gesellschaft. Die ursprünglich angestrebte hierarchische Struktur kann somit mit leichten Abwandlungen übernommen werden.

Das Organigramm ist ebenfalls in der finalen Phase.

Neben der Struktur war das Kapital ein weiter Punkt gewesen, der organisiert werden musste. Diesbezüglich ist die gemeinnützige Gesellschaft ebenfalls eine gute Wahl, denn hierdurch besteht sodann die Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen. Zudem ist die Gesellschaft von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer befreit. Ein Zweck- oder Wirtschaftsbetrieb, nämlich der Betrieb eines kleinen Onlineshops, ist erst mittelfristig angedacht. Hierin sollen dann ganz besondere Produkte angeboten werden.

Zu Letzt wird sich die öffentliche Präsenz, die Qualität und die Quantität der Projekte erhöhen.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt wird Kontakt mit einem Anwalt bzw. Notar aufgenommen, um bestehende Fragen, insbesondere zum Gesellschaftsvertrag und dem Geschäftsführervertrag zu klären und diese anschließend anfertigen zu lassen.

Die Anmeldungen im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung, Eintragung im Transparenzregister, Klärung der Gemeinnützigkeit und die Erstellung der Eröffnungsbilanz wird dann nachfolgen.

Über den jeweiligen Stand werden wir Euch informieren.

Der zweite Orden der Tempelritter